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Offene Hilfen

Was machen wir...

Die Lebenshilfe Service gGmbH bietet mit dem breiten Angeboten der Offenen Hilfen umfangreiche Unterstützung und Hilfen für den Alltag. Wir sind grundsätzlich für alle Menschen mit und ohne Behinderung da, unabhängig von ihrer individuellen Lebensform und von ihrem Alter. Wir arbeiten eng mit der Werkstatt Lebenshilfe i. Berg. Land GmbH und den umfangreichen Bereichen der Lebenshilfe Service gGmbH zusammen. Unser Einzugsgebiet erstreckt sich im Oberbergischen Kreis von Radevormwald über Hückeswagen, Wipperfürth und Marienheide bis Lindlar, im Rheinisch Bergischen Kreis von Wermelskirchen über Burscheid bis Leichlingen.

Gerne informieren wir Sie über sozialrechtliche Belange, helfen bei Anträgen und bei der Suche nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe. Wir kommen auf Wunsch gerne zu Ihnen nach Hause oder Sie besuchen uns im Büro der Offenen Hilfen.

Offene Hilfen

Obere Remscheider Straße 20-22
42929 Wermelskirchen

Weiterführende Informationen

 

Freizeitangebote

Für Kinder und Jugendliche

Freizeit – freie Zeit – möchte jeder nach seinen eigenen Wünschen gestalten, sie vielleicht mit Freunden verbringen, kreativ etwas gestalten, sportlich tätig sein oder kulturelle Angebote wahrnehmen. Mit einer Gruppe etwas erleben und die freie Zeit selbstbestimmt gestalten, gehörte auch dazu.
Unser breites Angebotsspektrum in diesem Bereich beinhaltet beispielsweise:

  • regelmäßige Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche am Wochenende
  • Ferienclub für Kinder und Jugendliche während der Schulferien
  • 1:1 Betreuung bei Ferienprojekten wie der Kinderstadt Wermelskirchen, Ferienkiste Remscheid, Kinderdorf Hückeswagen oder dem Kindercircus „Circus Casselly“

Begleitung bei der Inanspruchnahme eines Freizeit- oder Sportangebotes in Ihrer Stadt
Die Betreuungskosten der Freizeitangebote können wir für Sie mit der Pflegekasse abrechnen (Voraussetzung ist die Einstufung in Pflegegrad 1-5). Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die Kommune bzw. der Landschaftsverband im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten übernehmen.

Weitere Informationen und Termine finden Sie in unserem aktuellen Programmheft (PDF Anhang) oder direkt bei uns.

Weiterführende Informationen

 

Inklusion an Schulen und in Kindertagesstätten

Schulbegleitung und Einzelfallhilfe in Kindertagesstätten
Einzelfallhilfen und Schulbegleitungen richten sich an Kinder und Jugendliche die aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die durch das Personal der Kindertagesstätte oder der Schule, die sie besuchen, nicht erbracht werden kann. Die Antragstellung für Schulbegleitung erfolgt bei Ihrem zuständigen Jugendamt, wenn es sich um eine seelische Behinderung (z.B. Asperger-Autismus) handelt. Die Antragstellung für Schulbegleitung erfolgt beim zuständigen Kreissozialamt, wenn es sich um eine geistige oder körperliche Behinderung handelt. Die Einzelfallhilfe in Kindertagesstätten wird beim Landschaftsverband beantragt. Gerne informieren wir Sie über die Vorgehensweise und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Inklusionshilfe in Grundschulen
Die Inklusionshilfe ist ein Projekt der Stadt Wermelskirchen in Zusammenarbeit mit den städtischen Grundschulen und der Lebenshilfe Service gGmbH. Zunehmend wird bei Schülerinnen und Schülern beobachtet, dass für die erfolgreiche Beschulung ein erhöhter Unterstützungsbedarf notwendig ist.
Die Inklusionshelfer/innen werden in den Schulalltag eingebunden und geben vor allem Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf diese Hilfestellung. Der Hilfebedarf wird von den Schulleitungen in Absprache mit den Lehrkräften festgelegt. Die Inklusionshilfe ist als ein zusätzliches Angebot zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der inklusiven Beschulung zu sehen.

Ansprechpartnerinnen

Edda Becker
Tel.: 02196 9503-9034
Mobil: 0151 19510267
E-Mail: edda.becker@lhbl.de

Karin Knezic
Tel.: 02196 9503-9035
Mobil: 0151 19510260
E-Mail: karin.knezic@lhbl.de

Jennifer Vogt
Tel.: 02196 9503-9033
Mobil: 0151 19516381
E-Mail: jennifer.vogt@lhbl.de

Barbara Wozniak
Tel. 02196 9503-9032
Mobil: 0151 19516391
E-Mail: barbara.wozniak@lhbl.de

Familienunterstützender Dienst

Sie benötigen flexible Unterstützung oder Entlastung?

Der Familienunterstützende Dienst (FUD) kennt die täglichen Herausforderungen von Eltern und Angehörigen von Menschen mit Beeinträchtigung. Das Belastungsempfinden bei Betreuenden ist häufig hoch, sodass Freiräume zum Krafttanken –ob alleine, mit dem Partner oder den Geschwisterkindern-selten sind. Auch für die zu Betreuenden kann die Entlastung der gesamten Familie bedeuten, die eigene Freizeit selbstbestimmt zu gestalten.

Hier bietet der Familienunterstützende Dienst durch individuelle Betreuungsleistungen unserer nebenberuflich tätigen MitarbeiterInnen, Unterstützung. In welcher Form Sie die Leistungen in Anspruch nehmen entscheiden Sie abhängig von Ihrem individuellen Bedarf, Ihren Wünschen und Vorstellungen. Die Unterstützung durch den Familienunterstützenden Dienst kann stunden- oder tageweise unter der Woche oder am Wochenende genutzt werden.

Bezüglich der Umsetzung der Unterstützungsangebote des FUDs, der Finanzierungsmöglichkeiten oder Antragstellung beraten wir Sie gerne individuell zuhause oder in den Räumlichkeiten der Offenen Hilfen.

Ansprechpartnerin

Benedikt Heider
Tel.: 02196 9503-9038
Mobil: 0151 19510264
E-Mail: benedikt.heider@lhbl.de

Weiterführende Informationen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sie benötigen flexible Unterstützung oder Entlastung?

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe und orientiert sich am Lebensalltag und der Lebenspraxis der Familie. Wichtige Aufgaben der Sozialpädagogischen Familienhilfe sind die intensive Betreuung und Begleitung der Familie bei ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, der Lösung von Konflikten und Krisen, Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und der Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Antragstellung erfolgt bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine im §31 SGB VII (Kinder-und Jugendhilfe) verankerte Leistung.

Weitere detaillierte Informationen zu der Sozialpädagogischen Familienhilfe z.B. auch zur Vorgehensweise der Antragstellung erhalten Sie bei uns.

Aktuelles und Termine.

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Termine.

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60 Jahre Lebenshilfe Bergisches Land e.V.

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