Betriebsintegrierte Einzelarbeitsplätze (BiAp)
Weg in Betriebe oder zu Diensten des allgemeinen Arbeitsmarktes
Ein wichtiges Element um die Inklusion in der Arbeitswelt voranzubringen und möglichst vielen Menschen mit Beeinträchtigung den Weg in Betriebe oder Dienste des allgemeinen Arbeitsmarktes zu eröffnen, sind betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze der WLH in einem regulären Unternehmen, einer Verwaltung oder Organisation.
Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze sind organisatorisch, aber nicht räumlich, an die WLH angebunden. Sie bieten Menschen mit Beeinträchtigung eine Beschäftigung in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes bei weiterer Betreuung und Verantwortung der WLH. Neben der Begleitung erfolgt auch die Entlohnung und Versicherung der Beschäftigten weiter über die Werkstatt. Betriebsintegrierte Arbeits- und Berufsbildungsplätze können als Einzel- und auch als Gruppenarbeitsplätze eingerichtet werden.
Die Kooperation zwischen Arbeitgeber und Werkstatt wird vertraglich geregelt. Der Arbeitgeber zahlt der Werkstatt für die erbrachte Dienstleistung des Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt.
In der WLH beginnt das betriebsintegrierte Arbeiten beginnt in der Regel mit einem Praktikum, das sich nach den Wünschen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Mitarbeiters mit Beeinträchtigung und nach den Angeboten desjeweiligen Betriebes richtet. Dieses Praktikum kann bis zu 12 Wochen dauern. In diesem Praktikum lernt der Mitarbeiter mit Beeinträchtigung alle Tätigkeiten genauer kennen. Es gibt Angebote in den unterschiedlichsten Bereichen:
- in einem Altenheim
- in einer Gärtnerei
- bei einem Bäcker
- in einem Baumarkt
- auf einem Reiterhof
- oder in einem Einzelhandelsgeschäft und viele mehr.
Dies sind allerdings nur Beispiele. Je nach Interesse und Möglichkeiten sucht unser Inklusionscoach gemeinsam mit dem Mitarbeiter mit Beeinträchtigung die individuell passende Beschäftigungsmöglichkeit. Dies kann auf einem Einzelarbeitsplatz oder auch in einer Betriebsintegrierten Arbeitsgruppe erfolgen.
Der Start erfolgt stets mit einem Praktikum.
Wenn im Praktikum alles gut ist, alle zufrieden sind und der Mitarbeiter mit Beeinträchtigung, der Arbeitgeber und der Inklusionscoach sich vorstellen können weiter dort zu arbeiten, wird daraus vielleicht ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz. Darum kümmert sich dann Ihr Inklusionscoach. Im Praktikum sowie beim betriebsintegrierten Arbeiten, werden die Mitarbeiter mit Beeinträchtigung regelmäßig vom Inklusionscoach besucht. Sollte es im Praktikum oder beim betriebsintegrierten Arbeiten Probleme geben, die nicht zu lösen sind, dann können Sie jederzeit wieder in die WLH zurück.