Fahrdienste
Individuell angepasster Fahrdienst
Zum individuellen Anspruch des Menschen mit Beeinträchtigung im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich einer WfbM zählt auch die Übernahme von Fahrkosten zwischen der eigenen Wohnung und der Werkstatt, die erforderlich sind, um die Beschäftigung zu gewährleisten. Sofern es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, werden die Vergütungen für die Beförderung mit dem hierfür eingerichteten Fahrdienst übernommen.
In der WLH wird der Fahrdienst individuell angepasst organisiert. Es bestehen eigene Zubringerdienstlinien, die die Mitarbeiter mit Beeinträchtigung zuhause oder an festgelegten Bushaltestellen abholen und nach Feierabend wieder dorthin bringen. Die Beförderung kann im PKW, Kleinbus oder auch im großen Reisebus erfolgen.
Mitarbeiter mit Behinderung, die selbständig mit dem ÖPNV zur WLH kommen, erhalten die Fahrtkosten für ein Sozialticket erstattet. Sollte notwendig sein, dass eine Begleitperson auf einer der Zubringerdienstlinien eingesetzt werden muss, so kann dieses im Fachausschuss individuell beantragt werden. Auch bei Teilzeitarbeit oder der Arbeit auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen wird der individuelle Fahrdienst von der WLH organisiert.