Fort- und Weiterbildungen
Die Teilnahme an Fort-und Weiterbildungsangeboten innerhalb der Arbeitszeit ist für unsere Mitarbeiter mit Beeinträchtigung selbstverständlich.
Es stehen Angebote aus den folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Berufliche Bildung,
- Sport und Entspannung,
- Musik und Kreatives und
- Angebote, die im Alltag helfen
In der Werkstättenverordnung aus dem Jahr 1980 wurde erstmals in § 5 Abs. 3 festgelegt, dass „zur Erhaltung und Erhöhung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen durchzuführen sind“. Zudem haben die arbeitsbegleitenden Maßnahmen die Aufgabe die Förderung des Übergangs von Mitarbeitern mit Beeinträchtigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen (SGB IX, § 56 u. § 58).
Diesem gesetzlichen Auftrag kommt die Werkstatt Lebenshilfe Bergisches Land GmbH seitdem nach, in dem sie verschiedenste Fort-und Weiterbildungsangebote anbietet.
Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung machte ein Umdenken und somit eine Weiterentwicklung des Prozesses notwendig. Daher wurden die arbeitsbegleitenden Maßnahmen in einem Katalog zusammengefasst, der allen Mitarbeitern mit Beeinträchtigung in leichter Sprache und mit visuellen Hilfsmitteln zur Verfügung gestellt wird.